Unsere AGB
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
1. Annahme der Bedingungen
Mit dem Zugriff auf die JoinNow-Plattform unter joinnow.io (die „Plattform“) oder deren Nutzung erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) und unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Diese Bedingungen bilden einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und der JoinNow FZCO („JoinNow“, „wir“, „uns“ oder „unser“).
Wenn Sie die Plattform im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person nutzen, sichern Sie zu, dass Sie befugt sind, diese an diese Bedingungen zu binden. In diesem Fall bezeichnet „Sie“ sowohl Sie persönlich als auch die von Ihnen vertretene juristische Person.
Wir behalten uns vor, diese Bedingungen jederzeit zu aktualisieren. Über wesentliche Änderungen informieren wir registrierte Nutzer per E-Mail oder durch einen deutlich sichtbaren Hinweis auf der Plattform. Die weitere Nutzung der Plattform nach dem Wirksamwerden von Änderungen gilt als Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
2. Beschreibung der Plattform
JoinNow betreibt eine B2B-Plattform für die Vermittlung von Talenten, die Unternehmen aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) sowie international mit geprüften indischen IT-Fachkräften verbindet, die nachweislich Erfahrung in DACH-Projekten haben.
JoinNow ist keine Arbeitsvermittlung. Wir stellen die Fachkräfte nicht selbst an. Die Fachkräfte sind bei der KV Consulting Private Limited („KVC“), einem eigenständigen, in Bengaluru, Indien, eingetragenen Unternehmen, angestellt oder beauftragt; diese ist ihr rechtlicher Arbeitgeber bzw. Auftraggeber. Die JoinNow FZCO sucht und vermittelt die Fachkräfte, schließt den Vertrag mit dem Kundenunternehmen und betreut die laufende Geschäftsbeziehung als Vermittler oder als Managed-Service-Provider. Die JoinNow FZCO verfügt über keine eigene Gesellschaft in Indien. Für Handlungen und Unterlassungen der KVC bei der Durchführung eines Einsatzes steht die JoinNow FZCO dem Kundenunternehmen wie für eigene ein.
Wir bieten sechs Leistungen an:
- Staff Augmentation: Einzelne Fachkräfte, die bei der KVC angestellt oder beauftragt sind und nach Ihren Vorgaben in Ihr Team eingebunden werden.
- Dedizierte Teams: Aufbau und Bereitstellung eines exklusiven Teams für ein einzelnes Kundenunternehmen.
- Employer of Record (EOR) in Indien: Für eine Fachkraft, die das Kundenunternehmen selbst gefunden hat, wird die KVC ihr rechtlicher Arbeitgeber in Indien; JoinNow stellt dem Kundenunternehmen eine feste monatliche Pauschale pro Person in Rechnung.
- Freelancer-Vermittlung: Vermittlung und Beauftragung selbstständiger indischer Fachkräfte für zeitlich befristete Einsätze.
- Compliance und Payroll: Operative Koordination von Verträgen, Datenschutzunterlagen und indischer Gehaltsabrechnung für Einsätze, die über JoinNow zustande kommen — gemeinsam mit der KVC sowie unseren Legal- und Payroll-Partnern. Dies ist eine operative Leistung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
- Relocation: Unterstützung bei Recruiting und Relocation für Kundenunternehmen, die eine indische Fachkraft in ihrer eigenen DACH-Gesellschaft einstellen, einschließlich Abstimmung mit der Migrationsrechtsberatung des Kundenunternehmens.
3. Talent-Konten
Zulassungsvoraussetzungen:
Für die Registrierung als Talent müssen Sie eine einzelne Fachkraft mit nachweisbarer, überprüfbarer Erfahrung in Projekten für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein. Diese Erfahrung kann vor Ort oder remote erbracht worden sein. JoinNow behält sich vor, angegebene Erfahrung zu überprüfen und Profile abzulehnen oder zu entfernen, die dieses Kriterium nicht erfüllen.
Richtigkeit des Profils:
Sie sind allein dafür verantwortlich, dass alle Angaben in Ihrem Profil — einschließlich beruflichem Werdegang, Kenntnissen, Zertifizierungen und Verfügbarkeit — richtig und vollständig sind und aktuell gehalten werden. Falsche Angaben zu Qualifikationen oder zur DACH-Erfahrung berechtigen zur sofortigen Entfernung von der Plattform und können Schadensersatzansprüche begründen.
Nutzung des Kontos:
- Sie dürfen nur ein einziges Talent-Konto auf der Plattform führen.
- Sie dürfen Ihre Zugangsdaten nicht an andere Personen weitergeben.
- Sie müssen uns unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf Ihr Konto informieren.
- Sie dürfen die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die den Vermittlungsprozess von JoinNow umgeht (z. B. indem Sie bei Kontakten, die Sie über die Plattform gefunden haben, außerhalb der Plattform um eine direkte Vermittlung bitten).
4. Unternehmenskonten
Nutzungsbeschränkungen:
Unternehmenskonten dürfen ausschließlich von befugten Vertretern des registrierten Unternehmens genutzt werden, um Talente über die Plattform zu bewerten und zu beauftragen. Unternehmenskonten dürfen nicht an Wettbewerber von JoinNow weitergegeben oder zu einem anderen Zweck als der rechtmäßigen Beschaffung von IT-Fachkräften genutzt werden.
Vertraulichkeit der Talent-Profile:
Alle Talent-Profile, ob anonymisiert oder nicht, die Ihrem Unternehmen über die Plattform zugänglich gemacht werden, sind vertraulich und werden ausschließlich zum Zweck der Bewertung möglicher Einsätze bereitgestellt. Sie verpflichten sich:
- Informationen aus Talent-Profilen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.
- Profildaten nicht zu nutzen, um Talente über Kanäle außerhalb der Plattform anzusprechen, abzuwerben oder zu kontaktieren.
- Kopien von Profildaten nicht länger aufzubewahren, als es für Ihren internen Bewertungsprozess erforderlich ist.
- Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der in Ihrem Besitz befindlichen Profildaten umzusetzen.
Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitspflichten kann zur sofortigen Sperrung Ihres Unternehmenskontos führen und Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung begründen.
5. Vergütung und Zahlung
Vergütung für Staff Augmentation und Freelancer-Einsätze: JoinNow berechnet ein stündliches oder monatliches Entgelt, wie im jeweiligen Order Form oder Rahmenvertrag vereinbart. Die Sätze richten sich nach Kenntnissen und Erfahrung der jeweiligen Fachkraft und werden pro Person angeboten. Bei stundenbasierter Vergütung legt das Order Form die zugesagte monatliche Kapazität fest; sie darf in einem Monat um höchstens 25 % verringert werden und bleibt während einer Kündigungsfrist in voller Höhe zahlbar.
Retainer für dedizierte Teams: Für Einsätze mit dediziertem Team gilt ein monatlicher Retainer, der am ersten Werktag jedes Monats im Voraus in Rechnung gestellt wird. Die Höhe wird vor dem Aufbau des Teams schriftlich vereinbart. Für Staff Augmentation gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, für dedizierte Teams von sechs Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Retainer für dedizierte Teams wird gegen das vereinbarte Team abgerechnet, nicht gegen ein Timesheet.
Rechnungsstellung:
- Zeitbasierte Entgelte werden monatlich nachträglich abgerechnet, innerhalb von fünf Werktagen nach Monatsende und auf Grundlage eines Tätigkeitsnachweises.
- Ein Tätigkeitsnachweis gilt als genehmigt, wenn das Kundenunternehmen nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
- Retainer und Entgelte für Employer of Record werden monatlich im Voraus berechnet, da die zugrunde liegende Gehaltsabrechnung vor Monatsbeginn finanziert wird.
- Auslagen einschließlich Reisekosten werden zu Selbstkosten berechnet und nur, soweit sie vorab schriftlich freigegeben wurden.
Zahlungsbedingungen:
- Rechnungen werden von der JoinNow FZCO in EUR, USD oder AED ausgestellt, wie vor der ersten Rechnung mit dem Kundenunternehmen vereinbart.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Ein Zahlungsziel von 30 Tagen ist möglich, wenn JoinNow die Bonität des Kundenunternehmens schriftlich freigegeben hat.
- Bei Anwendbarkeit deutschen Rechts gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen sowie die gesetzliche Verzugskostenpauschale. Im Übrigen fallen ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p. a. an.
- Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Die Erbringung von Dienstleistungen an ein außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate ansässiges Unternehmen unterliegt nicht der VAE-Umsatzsteuer. Ist das Kundenunternehmen in der Europäischen Union ansässig, schuldet es die Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren und teilt vor der ersten Rechnung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.
- Ist auf eine Zahlung an JoinNow gesetzlich ein Steuerabzug vorzunehmen, erhöht das Kundenunternehmen die Zahlung so, dass JoinNow den Betrag erhält, den es ohne den Abzug erhalten hätte.
- JoinNow kann Leistungen aussetzen, wenn eine Rechnung mehr als 30 Tage überfällig ist, nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von sieben Tagen.
Sicherheitsleistung: Von Kundenunternehmen ohne bisherige Zahlungshistorie bei JoinNow kann vor dem ersten Arbeitstag eine Sicherheitsleistung in Höhe eines Monatsentgelts verlangt werden. Sie wird unverzinst einbehalten und mit der Schlussrechnung verrechnet. Für Employer-of-Record-Einsätze gilt eine erstattungsfähige Sicherheitsleistung in Höhe eines vollen Monatsbetrags; sie wird innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Arbeitstag der Fachkraft abzüglich offener Beträge zurückgezahlt.
Anpassung der Sätze: Die Sätze können einmal innerhalb von zwölf Monaten um höchstens 5 % angepasst werden, mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen. Verändert sich zudem der Wechselkurs EUR/INR innerhalb eines Kalenderquartals um mehr als 7 % in eine der beiden Richtungen, kann jede Partei eine Überprüfung der Sätze verlangen; eine daraus folgende Anpassung erfolgt in derselben Richtung wie die Kursbewegung. Erhöht eine Anpassung den Satz, kann das Kundenunternehmen den betroffenen Einsatz zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen, durch schriftliche Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach unserer Ankündigung.
Direkte Beschäftigung einer Fachkraft: Beschäftigt das Kundenunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen eine von JoinNow vorgestellte Fachkraft während eines Einsatzes oder innerhalb von zwölf Monaten nach dessen Ende unmittelbar — als Arbeitnehmer, als Auftragnehmer oder über einen anderen Anbieter —, wird eine Übernahmegebühr fällig. Sie beträgt 20 % der ersten Jahresbruttovergütung, wenn die direkte Beschäftigung innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Arbeitstag beginnt, und 12 % bei Beginn zwischen sechs und zwölf Monaten. Nach zwölf Monaten durchgehender Abrechnung über JoinNow entfällt die Gebühr. Sie bildet den Aufwand für Suche, Prüfung und Ersatz ab, den JoinNow über den Einsatz nicht mehr erwirtschaftet; dem Kundenunternehmen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist — dann gilt der geringere Betrag.
Recruiting für die eigene Gesellschaft des Kundenunternehmens: Vermittelt JoinNow eine Fachkraft zur unmittelbaren Anstellung beim Kundenunternehmen oder einem verbundenen Unternehmen, auch im Rahmen unseres Relocation-Angebots, fällt ein Vermittlungshonorar von 22 % der ersten Jahresbruttovergütung an. Die Hälfte wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags berechnet, die Hälfte am ersten Arbeitstag. Scheidet die Fachkraft innerhalb von sechs Monaten nach Beginn aus oder wird ihr aus anderen Gründen als betriebsbedingten oder einer Änderung der Rolle gekündigt, führt JoinNow einmalig eine Ersatzsuche ohne weiteres Vermittlungshonorar durch.
Für Talente ist JoinNow kostenfrei. Wir erheben von Talenten keine Registrierungs-, Abonnement- oder Vermittlungsgebühren.
6. Servicezusagen und Austauschgarantie
Wird ein Einsatz als Staff Augmentation, dediziertes Team oder Freelancer über JoinNow vermittelt und scheidet die vermittelte Fachkraft innerhalb der ersten 90 Tage ab ihrem ersten Arbeitstag aus dem Einsatz aus, oder stellt das Kundenunternehmen in diesem Zeitraum fest, dass sie nicht passt, sucht JoinNow ohne zusätzliche Vermittlungskosten Ersatz. Die Reaktionszeit für die Ersatz-Shortlist wird im jeweiligen Order Form vereinbart, da eine Suche nach Spezialisten länger dauert als eine Standardsuche.
Die Garantie gilt einmal pro Besetzung. Voraussetzung ist, dass das Kundenunternehmen die Mitteilung innerhalb der Frist von 90 Tagen schriftlich abgibt und alle bis dahin fälligen Rechnungen bezahlt hat. Sie gilt nicht, wenn der Einsatz endet, weil sich Anforderung, Budget oder Projektumfang des Kundenunternehmens geändert haben, oder wenn die Fachkraft aus Umständen außerhalb des Einflussbereichs von JoinNow an der Arbeit gehindert ist.
Die Garantie umfasst ausschließlich die Suche nach Ersatz. Bereits in Rechnung gestellte Entgelte für erbrachte Leistungen bleiben zahlbar; ein Anspruch auf Rückzahlung, Gutschrift oder Schadensersatz entsteht aus der Garantie nicht.
Auf unserer Website genannte Reaktionszeiten für Shortlists, einschließlich der Shortlist innerhalb von 48 Stunden, sind Zielwerte für Standardanforderungen und keine Garantien.
7. Laufzeit, Kündigung und Fristen
Sofern das jeweilige Order Form oder der Rahmenvertrag nichts anderes regelt, gilt Folgendes:
- Einsätze als Staff Augmentation und Freelancer-Einsätze laufen mindestens drei Monate ab dem ersten Arbeitstag der Fachkraft. Nach der Mindestlaufzeit laufen sie monatlich weiter; beide Parteien können einen einzelnen Einsatz mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende beenden.
- Einsätze mit dediziertem Team laufen mindestens sechs Monate ab dem Startdatum. Nach der Mindestlaufzeit laufen sie monatlich weiter und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende beendet werden — dieselbe Frist wie bei Staff Augmentation, sodass allein die Mindestlaufzeit die beiden Modelle unterscheidet.
- Endet ein Einsatz vor Ablauf seiner Mindestlaufzeit aus anderen Gründen als aus wichtigem Grund, werden die Entgelte für die verbleibende Laufzeit fällig, abzüglich der Kosten, die JoinNow durch die vorzeitige Beendigung der zugrunde liegenden Vereinbarung erspart.
- Die Kündigungsfrist des Kundenunternehmens muss mindestens so lang sein wie die Frist, die der Fachkraft nach ihrem indischen Arbeits- oder Dienstvertrag zusteht. Ist sie kürzer, trägt das Kundenunternehmen die Differenz zum vereinbarten Satz.
- Separat gebuchte Employer-of-Record-Einsätze können mit einer Frist von 30 Tagen beendet werden, vorbehaltlich einer längeren Frist, die der Fachkraft zusteht. Gesetzliche Austrittskosten nach indischem Recht — insbesondere Gratuity, Abgeltung offener Urlaubstage und etwaige Abfindungen — werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Beide Parteien können einen Einsatz aus wichtigem Grund fristlos beenden, insbesondere bei einem wesentlichen Verstoß, der nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben wird, oder bei wiederholter Nichtzahlung fälliger Beträge.
- JoinNow kann ein Konto auf der Plattform sperren oder schließen, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird. Talente und Empfehlungsgeber können ihr Konto jederzeit durch eine Nachricht an uns schließen lassen.
- Erklärungen nach diesem Abschnitt können in Textform abgegeben werden, auch per E-Mail, an die im jeweiligen Order Form genannte Adresse.
- Die Beendigung berührt weder bereits entstandene Entgelte noch Regelungen, die über das Vertragsende hinaus gelten sollen — insbesondere Vertraulichkeit, die Abwerbeverbote in Abschnitt 4, die Übernahme- und Vermittlungsgebühren in Abschnitt 5, die IP-Übertragung, die Haftungsbeschränkung sowie das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.
8. Empfehlungsprogramm
Diese Regelungen gelten für den Empfehlungsbonus, der auf unserer Seite „Freunde empfehlen“ ausgewiesen ist, und für jede über das dortige Formular eingereichte Empfehlung.
- Der Bonus beträgt insgesamt 500 € pro erfolgreicher Empfehlung und wird in zwei Raten von je 250 € ausgezahlt.
- Die erste Rate von 250 € wird fällig, sobald die empfohlene Fachkraft ihren ersten vollen Monat bezahlter Arbeit über JoinNow abgeschlossen hat, und wird innerhalb von 14 Tagen nach diesem Zeitpunkt ausgezahlt.
- Die zweite Rate von 250 € wird nur fällig, wenn der Einsatz sechs Monate nach dem ersten Arbeitstag der empfohlenen Fachkraft noch besteht. Endet der Einsatz vorher — aus welchem Grund auch immer —, entfällt die zweite Rate.
- Zugerechnet wird nach dem Erstkontakt: Ist die empfohlene Person bereits in unserem Prozess, wenn Ihre Empfehlung bei uns eingeht, entsteht kein Bonusanspruch. Über die Zurechnung entscheidet JoinNow; unsere Aufzeichnungen sind dafür maßgeblich.
- Voraussetzung ist, dass die empfohlene Person ihren Wohnsitz aktuell in Indien hat, über mindestens ein Jahr DACH-Berufserfahrung verfügt, in einer technischen Rolle tätig ist und nicht bereits in unserem Netzwerk ist.
- Sie müssen die Zustimmung der empfohlenen Person haben, bevor Sie uns ihre Daten übermitteln.
- Die Anzahl der Empfehlungen ist nicht begrenzt; pro empfohlener Person wird ein Bonus jedoch nur einmal gezahlt.
- Boni werden per Banküberweisung in EUR ausgezahlt oder, wenn eine Überweisung in EUR nicht praktikabel ist, in INR zum Kurs am Zahlungstag. Die Zahlung erfolgt an die empfehlende Person selbst.
- Boni sind Bruttobeträge. Anfallende Einkommensteuer, Sozialabgaben oder sonstige Abgaben trägt die empfehlende Person selbst; sie ist auch für die erforderliche Deklaration verantwortlich.
- JoinNow kann das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern, aussetzen oder einstellen. Änderungen gelten für Empfehlungen, die nach ihrer Veröffentlichung eingehen; bereits verdiente Boni bleiben unberührt.
9. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
Eigentum an Arbeitsergebnissen:
Sofern in einer schriftlichen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, stehen sämtlicher Code, sämtliche Liefergegenstände und sonstige Arbeitsergebnisse, die von Talenten während eines Einsatzes für ein Kundenunternehmen erstellt werden, mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung im Eigentum des Kundenunternehmens. Talente dürfen Arbeitsergebnisse von Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder weiterverwenden noch vervielfältigen oder offenlegen.
NDA-Verpflichtungen:
JoinNow schließt mit allen registrierten Unternehmen eine gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) als Voraussetzung für den Zugang zu Talent-Profilen. Talente unterliegen Vertraulichkeitspflichten in Bezug auf alle Kundeninformationen, auf die sie während eines Einsatzes zugreifen. Diese Pflichten gelten über das Ende des Einsatzes oder des Kontos hinaus fort.
Schutzrechte an der Plattform:
Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform — einschließlich Software, Design, Marken und Inhalten — stehen im Eigentum der JoinNow FZCO oder sind an sie lizenziert. Diese Bedingungen gewähren Ihnen keine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Schutzrechte, außer soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform zwingend erforderlich ist.
10. Haftungsbeschränkung
JoinNow haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen die Haftung nach dem anwendbaren Recht nicht beschränkt werden kann.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JoinNow nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Kundenunternehmen regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Als vorhersehbarer, vertragstypischer Schaden im Sinne des vorstehenden Absatzes gilt die Summe der Entgelte, die von dem Kundenunternehmen oder für dieses in den zwölf Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis an JoinNow gezahlt wurden. Für Ansprüche, die auf der Behauptung beruhen, Arbeitsergebnisse verletzten Schutzrechte Dritter, sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Vertraulichkeitspflichten verdoppelt sich dieser Betrag.
JoinNow gewährleistet nicht, dass Talent-Profile fehlerfrei sind oder dass eine Vermittlung zu einem erfolgreichen langfristigen Einsatz führt. Kundenunternehmen sind dafür verantwortlich, Talente vor Beginn eines Einsatzes selbst zu prüfen.
Die Haftung wegen Arglist sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bei Anwendbarkeit deutschen Rechts bleiben unberührt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Kundenunternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz gilt für diese Bedingungen und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit ihnen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.
Für alle übrigen Kundenunternehmen sowie für Talente und Empfehlungsgeber gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate und die im Emirat Dubai geltenden Vorschriften; ausschließlicher Gerichtsstand sind die Gerichte in Dubai.
Ein anwendbares Order Form oder ein Rahmenvertrag kann ein abweichendes anwendbares Recht oder einen abweichenden Gerichtsstand vorsehen; in diesem Fall geht die dortige Regelung für den jeweiligen Einsatz vor.
Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem eine natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Diese Bedingungen werden in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Für Kundenunternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist die deutsche Fassung maßgeblich. Für alle übrigen Kundenunternehmen ist die englische Fassung maßgeblich; Vertragssprache ist Englisch. Einzelverträge, Order Forms und Erklärungen gegenüber diesen Kundenunternehmen werden in englischer Sprache geschlossen und ausgetauscht.
12. Kontakt
Bei Fragen oder Mitteilungen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an:
- E-Mail: hello@joinnow.io
- Post: JoinNow FZCO, DSO-IFZA, Dubai Silicon Oasis, Dubai, VAE
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